Inhalt

MedStipR
Text gilt ab: 01.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 07.12.2021
3.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer in Nr. 2 genannten Hochschule. 2Ausgenommen von Satz 1 sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.