Inhalt

MedStipR
Text gilt ab: 01.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 07.12.2021
2.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird das Absolvieren eines Studiums der Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht, mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.