Inhalt

LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

1Verpflichtend für Träger sind:
–
die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit im LSBTIQ-Netzwerk in Bayern, dazu zählen insbesondere die zuständigen staatlichen Stellen sowie die anderen Projekte,
–
die aktive Teilnahme an etwaigen Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Begleitmaßnahmen sowie an Evaluationsmaßnahmen sowie
–
nachgewiesene Fachexpertise und, soweit möglich, Vorerfahrung.
2Für die Förderentscheidung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
–
die Weiterführung bestehender, bewährter Projekte,
–
die Berücksichtigung von Kooperationen,
–
nachgewiesene Fachexpertise und mögliche Vorerfahrung,
–
die Vermeidung von Doppelstrukturen und der Aufbau eines bedarfsorientierten ineinandergreifenden Netzwerks,
–
die Berücksichtigung bestehender Regelstrukturen und Hilfesysteme in Bayern sowie
–
der überörtliche Bezug der Projekte; grundsätzlich bayernweit, mindestens in den Regierungsbezirken, insbesondere auch im ländlichen Raum.