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LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

6.   Eigenanteil

1Von juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel e. V., gGmbH, GmbH) werden Eigenmittel in Höhe von in der Regel 10 % erwartet. 2Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen) werden Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 % erwartet. 3Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. 4Teilnahmebeiträge, Bußgeldzuweisungen, (projektbezogene) Spenden können als Eigenmittel berücksichtigt werden. 5Eigenleistungen können im Rahmen von VV Nr. 2.4.1 zu Art. 44 BayHO berücksichtigt werden.