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2039-A
Rahmen der Einzelförderungen für das „LSBTIQ-Netzwerk in Bayern“
(LSBTIQ-Förderrahmen – LSBTIQ-FöR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 13. Juni 2025, Az. LG/6869.02-1/1
(BayMBl. Nr. 269)
Zitiervorschlag: LSBTIQ-Förderrahmen (LSBTIQ-FöR) vom 13. Juni 2025 (BayMBl. Nr. 269)
1Alle Menschen in Bayern sollen selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei von Diskriminierung und Gewalt leben können. 2Als Teil einer Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung werden daher die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ) in Bayern (kurz: LSBTIQ-Netzwerk in Bayern) gefördert. 3Beeinträchtigungen, Ausgrenzung oder gar Gewalt soll aktiv entgegengewirkt werden. 4Hierbei wird auf den Erfahrungen aus den vorherigen Förderzeiträumen aufgebaut.
5Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Hinweise und allgemeiner haushaltrechtlicher Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – VV-BayHO) Zuwendungen für Maßnahmen zum Ausbau des LSBTIQ-Netzwerks in Bayern. 6Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.