Inhalt

LSBTIQ-FöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Zweck der Zuwendung

1Der Freistaat Bayern möchte Informations- und Anlaufmöglichkeiten für LSBTIQ, deren Angehörige sowie das nähere soziale Umfeld, Fachkräfte und die Gesellschaft zur Verfügung stellen. 2Bestehende Angebote sollen bedarfsorientiert ausgebaut werden. 3Die in diesem Bereich aktiven Organisationen sollen in einer engen Netzwerkstruktur kooperativ sowohl untereinander als auch mit Beratungsstellen der Regelstrukturen zusammenwirken, um eine bayernweite Abdeckung im Bereich der LSBTIQ-Beratungsstruktur sowie eine breite Akzeptanz für den Personenkreis zu gewährleisten.
4Dabei soll der Fokus darauf gerichtet sein, die einzelne Unterstützung oder Beratung suchende Person durch die jeweils fachlich und örtlich am besten geeignete Beratungsstelle zu betreuen. 5Durch das starke Netzwerk der Anlaufstellen soll gegebenenfalls die Verweisung der Hilfesuchenden an eine fachlich oder örtlich besser geeignete Stelle schnell und einfach möglich sein. 6LSBTIQ-Personen jeden Alters sollen geeignete Anlaufstellen für ihre Belange vorfinden können. 7Daneben besteht auch Bedarf für eine Sensibilisierung des Umfelds sowie von Fachkräften verschiedener Professionen für den Themenbereich und den Personenkreis. 8Die Fragen und Problemstellungen von LSBTIQ sind sehr heterogen und betreffen nahezu sämtliche Lebensbereiche. 9Für Fragen der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung sollen die speziellen LSBTIQ-Beratungsstellen bestehende Regelstrukturen der Beratung ergänzen.
10Ziel der Projektförderung ist es auch, bestehende Angebote und Strukturen zu ergänzen und Fachpersonal sowie Akteurinnen und Akteure zu vernetzen, um so Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. 11Für die Einrichtung und den Betrieb der Maßnahmen werden unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang Personalausgaben, Sachausgaben und eine Verwaltungskostenpauschale gefördert.