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Richtlinien zum Vollzug des § 37 Abs. 5 der Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz
1. Zweck der Richtlinien
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2. Ergebnisanrechnung bei Regelbewerberinnen und Regelbewerbern für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
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3. Ergebnisanrechnung bei Bewerberinnen und Bewerbern in der Einstellungsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2022
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Udo Skrzypczak
Polizeipräsident