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2038.3.11-G Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds sowie zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17. Januar 2023, Az. 42c-G8300-2019/1438-48 (BayMBl. Nr. 51)
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Teil 1 Bayerischer Demenzfonds
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Teil 2 Bayerischer Demenzpreis
6. Zielsetzung, Grundlagen
7. Bekanntgabe, Aushändigung
8. Preis
9. Auszeichnungswürdige Projekte
10. Bewerbungsverfahren
11. EU-Beihilferecht
12. Jury
13. Geschäftsstelle
14. Zweifelsfragen, Ausnahmen
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
DEMTeil
Text gilt ab: 01.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 17.01.2023
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7.
Bekanntgabe, Aushändigung
7.1
Bekanntgabe
Das StMGP gibt die Preisträgerinnen und Preisträger bekannt.
7.2
Aushändigung
Der Bayerische Demenzpreis wird im Rhythmus von zwei Jahren im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen.