Inhalt

DEMTeil
Text gilt ab: 01.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 17.01.2023
12.
Jury

12.1 Zusammensetzung

Die Jury besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, ihre Zahl soll sechs nicht überschreiten.

12.2 Amtszeit

1Die Mitglieder der Jury werden vom StMGP jeweils für eine zweijährige Amtszeit berufen. 2Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig.

12.3 Unabhängigkeit

1Die Mitglieder sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. 2Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 3Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises legt dem StMGP ein Ergebnisprotokoll vor.

12.4 Verschwiegenheit

1Die Mitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. 2Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. 3Den Jurymitgliedern wird für die Juryberatungen sowie die Veranstaltung zur Verleihung des Preises auf Antrag eine Erstattung von Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) gewährt.

12.5 Externe Fachleute

Die Jury kann zur Beurteilung der Preiswürdigkeit externe Fachleute hinzuziehen.

12.6 Beschlussfassung

1Die Jury beschließt mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2Jedes Jurymitglied hat eine Stimme. 3Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Jurymitglieds.

12.7 Vorsitz

Den Vorsitz der Jury hat das StMGP.