Inhalt
12.1
Zusammensetzung
Die Jury besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, ihre Zahl soll sechs nicht überschreiten.
12.2
Amtszeit
1Die Mitglieder der Jury werden vom StMGP jeweils für eine zweijährige Amtszeit berufen. 2Wiederberufungen und längere Amtszeiten sind zulässig.
12.3
Unabhängigkeit
1Die Mitglieder sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. 2Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 3Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises legt dem StMGP ein Ergebnisprotokoll vor.
12.4
Verschwiegenheit
1Die Mitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. 2Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. 3Den Jurymitgliedern wird für die Juryberatungen sowie die Veranstaltung zur Verleihung des Preises auf Antrag eine Erstattung von Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) gewährt.
12.5
Externe Fachleute
Die Jury kann zur Beurteilung der Preiswürdigkeit externe Fachleute hinzuziehen.
12.6
Beschlussfassung
1Die Jury beschließt mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2Jedes Jurymitglied hat eine Stimme. 3Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Jurymitglieds.
12.7
Vorsitz
Den Vorsitz der Jury hat das StMGP.