Inhalt

DEMTeil
Text gilt ab: 01.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 17.01.2023
14.
Zweifelsfragen, Ausnahmen

14.1 Zweifelsfragen

In Zweifelsfragen bei Auslegung und Anwendung von Teil 2 dieser Richtlinie entscheidet das StMGP.

14.2 Ausnahmen

Das StMGP kann Ausnahmen von den Bestimmungen zu Teil 2 dieser Richtlinie zulassen.