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DEMTeil
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2038.3.11-G

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds
(Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 17. Januar 2023, Az. 42c-G8300-2019/1438-48

(BayMBl. Nr. 51)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil) vom 17. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 51)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen aus dem Bayerischen Demenzfonds zur Förderung von Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen, zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen sowie zur Generierung praxisrelevanter Erkenntnisse zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Personengruppe. 2Die Auszeichnung mit Preisen aus dem Bayerischen Demenzfonds erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern. 3Der Bayerische Demenzfonds verfügt zum einen über Mittel, die vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden; zum anderen ist der Bayerische Demenzfonds ein Spendensammelpool, über den Spendengelder eingeworben werden sollen. 4Soweit Spenden mit der Zweckbestimmung für ein konkretes Projekt verbunden sind, kann dieses Projekt nicht mit Landesmitteln ergänzt werden. 5Der Bayerische Demenzfonds ist ein Baustein der Bayerischen Demenzstrategie zur Erreichung der Leitziele, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Lebenssituation und ‑qualität von An- und Zugehörigen und Betroffenen zu verbessern. 6Die Zuwendungen und Auszeichnungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.