Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen und des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 26. Mai 2009 (FMBl. S. 266, StAnz. Nr. 28) außer Kraft.