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MABek
Text gilt ab: 01.07.2023

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Muster-Ausbildungsverträge für Auszubildende in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern (Ausbildungsverträgebekanntmachung – MABek) vom 16. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 465) geändert worden ist, außer Kraft.