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Text gilt ab: 01.09.2024

2.   Muster-Ausbildungsverträge

Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt
Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Ausbildungsvertrag mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) gilt
Änderungsvertrag mit Auszubildenden zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Ausbildungs- und Studienvertrag mit Studierenden, für die der Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a TVdS-L gilt
Ausbildungs- und Studienvertrag mit Studierenden, für die der Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b oder c TVdS-L gilt
Ausbildungs- und Studienvertrag mit Studierenden, für die der Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. d TVdS-L gilt
Änderungsvertrag mit Studierenden, für die der Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) mit einer integrierten Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b TVdS-L in Verbindung mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) gilt
Studienvertrag für das Studium nach dem Hebammengesetz (HebG) auf der Grundlage von Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge
Studienvertrag mit Studierenden in einer hochschulischen Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) auf der Grundlage von Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge i. V. m. TVA-L Pflege