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MABek
Text gilt ab: 01.07.2023

1.   Grundsätzliches zu den Muster-Ausbildungsverträgen

1Die Muster-Ausbildungsverträge für Auszubildende der Länder, die unter die Tarifverträge für Auszubildende der Länder
a)
in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG),
b)
in Pflegeberufen (TVA-L Pflege),
c)
in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit),
d)
für dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L)
fallen, sowie der Muster-Studienvertrag für das Studium nach dem Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen wurden überarbeitet. 2Es wird gebeten, künftig die Vertragsmuster nach Nr. 2, die dieser Bekanntmachung angefügt sind, zu verwenden.