Inhalt
12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
12.1
Die Dienstvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstvereinbarung vom 25. Mai 2022, Az. F7 - 2500 - VIIa - 3086/2015 (BayMBl. 2022 Nr. 410), außer Kraft.
12.2
Bisher abgeschlossene Nebenabreden und genehmigte Telearbeitsvereinbarungen gelten bis zum Zeitablauf fort.
12.3
Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung aufgenommen. Nach Außerkrafttreten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung, längstens ein Jahr, weiter.