Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

7. Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter

1Die regelmäßige Arbeitszeit gliedert sich wie folgt:
im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes
10 Wochenstunden
2 Verwaltungsstunden
im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes
14 Wochenstunden
2 Verwaltungsstunden
2Die Wochenstunden sind fest einzuplanen. 3Der übrige Teil der regelmäßigen Arbeitszeit dient zur Teilnahme an Seminarveranstaltungen sowie der Hospitation im Unterricht (11 Wochenstunden im ersten Jahr und 7 Wochenstunden im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes) und in der Schulverwaltung (3 Stunden).