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Text gilt ab: 26.09.2019
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2030.4-J

Dienstvereinbarung über die Nutzung einer Fernadministrationssoftware bei den Justizvollzugseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 20. Mai 2019, Az. F4 - 1518 - VIIa - 9443/2017

(BayMBl. Nr. 381)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstvereinbarung über die Nutzung einer Fernadministrationssoftware bei den Justizvollzugseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 20. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 381)

Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden Beschäftigte) schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der in seinem Zuständigkeitsbereich gebildete Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinbarung: