Inhalt

Text gilt ab: 26.09.2019

5. Rahmenbedingungen

5.1 

An die Fernadministrationssoftware werden folgende Anforderungen gestellt:

5.1.1 

Die Fernadministrationssoftware muss über einen Passwort-Schutz und einen Freigabemodus verfügen.

5.1.2 

Die Kontrolle des Systems und der Zugang zum System des Beschäftigten müssen durch einen optischen Hinweis angezeigt werden. Der Beschäftigte kann sich damit über den Zustand eines Fernadministrationszugangs informieren.

5.1.3 

Im kooperativen Betrieb (Standardfall) können sowohl der Beschäftigte als auch der Support-Mitarbeiter, der den Fernadministrationszugang nutzt, Maus und Tastatur kontrollieren. Der Beschäftigte kann jederzeit einseitig die Verbindung beenden.

5.1.4 

Im exklusiven Modus (bei Softwareverteilung) können nur über den Fernadministrationssoftwarezugang Tastatur und Maus kontrolliert werden; der Beschäftigte hat hierauf keine Zugriffsmöglichkeit mehr und aus Sicherheitsgründen auch keine Möglichkeit, die Verbindung zu trennen.

5.1.5 

Die Kommunikation zwischen APC und dem Support-Mitarbeiter ist zu verschlüsseln.

5.2 

Für Support-Mitarbeiter gelten folgende Regelungen:

5.2.1 

Der Support-Mitarbeiter darf nur mit Zustimmung des Beschäftigten vom übernommenen Bildschirm Hardcopys erstellen, ausdrucken oder elektronisch ablegen.

5.2.2 

Der Support-Mitarbeiter darf nur zur Problembearbeitung auf die Daten des Systems zugreifen.

5.2.3 

Anwenderdaten (z. B. erstellte Dokumente, Dateien, Ordner etc.) dürfen nur mit Zustimmung des Beschäftigten vom APC des Beschäftigten zur Weiterverwendung, Weiterverarbeitung oder zu anderen Zwecken gespeichert, übermittelt, kopiert oder gelöscht werden.

5.2.4 

Sofern externe Dienstleister die Fernadministrationssoftware nutzen, müssen deren Mitarbeiter durch das Unternehmen mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut gemacht und auf Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sein. Darüber hinaus sind sie durch die Justizverwaltung nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.