Inhalt

Text gilt ab: 26.09.2019

3. Berechtigungen und Beteiligte

3.1 

Bei der Fernadministrationssoftware werden zwei Berechtigungsstufen unterschieden:

3.1.1 Berechtigungsstufe 1:

Der Verbindungsaufbau ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des APC-Anwenders zulässig. Die Rechte des Support-Mitarbeiters auf dem APC (Anwender- bzw. Administratorrechte) werden durch die entsprechende Anmeldung bestimmt.
Bei Anwenderrechten ist weder die Installation von Anwendungen noch die Änderung der Systemkonfiguration möglich. Der Support-Mitarbeiter kann nur auf solche Daten zugreifen, für die der jeweilige Bedienstete selbst die Zugriffsberechtigungen besitzt (z. B. Netzlaufwerke). Mit Kennwortschutz versehene Anwendungsdateien können nicht geöffnet werden (z. B. bei ZIP-Archiven, MS-Office-Dateien).
Bei Administratorrechten sind die Installation von Anwendungen und die Änderung der Systemkonfiguration auf dem APC möglich. Der Support-Mitarbeiter kann auf sämtliche gespeicherten Daten (z. B. Dokumente, Dateien und Programme) des Systems zugreifen. Mit Kennwortschutz versehene Anwendungsdateien können nicht geöffnet werden (z. B. bei ZIP-Archiven, MS-Office-Dateien).

3.1.2 Berechtigungsstufe 2:

Die Verbindung kann ohne Zustimmung des Beschäftigten erfolgen. Bei den Rechten des Support-Mitarbeiters auf dem APC handelt es sich um Administratorrechte. Die Installation von Anwendungen, deren Aktualisierungen und die Änderung der Systemkonfiguration auf dem APC sind möglich. Der Support-Mitarbeiter kann auf sämtliche gespeicherten Daten des Systems (z. B. Dokumente, Dateien und Programme) zugreifen. Mit Kennwortschutz versehene Anwendungsdateien können nicht geöffnet werden (z. B. bei ZIP-Archiven, MS-Office-Dateien).

3.2 

Folgenden Benutzergruppen, die in dieser Dienstvereinbarung als „Support-Mitarbeiter“ bezeichnet werden, steht die Fernadministrationssoftware zur Verfügung:
Mitarbeiter
der IT-Leitstelle der Bayerischen Justizvollzugsakademie,
der örtlichen IT-Leitung mit der Berechtigungsstufe 1 für ihren Zuständigkeitsbereich oder
eines beauftragten Unternehmens mit der Berechtigungsstufe 1 gemäß Nr. 3.1.1.