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Text gilt ab: 26.09.2019

10. Übertragung von Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister

Soweit das Staatsministerium der Justiz Aufgaben des IT-Betriebs und der IT-Betreuung an Dienstleister (z. B. private Unternehmen, staatliche Rechenzentren) überträgt, stehen diesen die Befugnisse bzw. Verpflichtungen nach Maßgabe der hierüber geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen zu.