Inhalt
12. Inkrafttreten, Laufzeit, Außerkrafttreten
12.1
Die Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung aufgenommen.
12.2
Nach Außerkrafttreten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung weiter.