Inhalt
10. Übertragung von Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister
Soweit das Staatsministerium der Justiz Aufgaben des IT-Betriebs und der IT-Betreuung an Dienstleister (z. B. private Unternehmen, staatliche Rechenzentren) überträgt, stehen diesen die Befugnisse bzw. Verpflichtungen nach Maßgabe der hierüber geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen zu.