Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
4.1
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
4.2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen vom 28. Mai 1998 (FMBl. S. 142, StAnz Nr. 24), die durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2009 (FMBl. S. 38, StAnz Nr. 9) geändert worden ist, außer Kraft.