Inhalt

MitgBek
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030

1.   Allgemeines

1Das Mitarbeitergespräch ist bereits seit über 25 Jahren etabliert und hat sich in dieser Zeit als eigenes, bilaterales Gesprächsformat zwischen unseren Führungskräften und Mitarbeitenden bewährt. 2Unsere Arbeitswelt ist – wie schon bei der Einführung des Mitarbeitergesprächs – beständig im Wandel. 3Sei es wegen der dauerhaft hohen Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen, wegen der sich in den letzten Jahren vor allem durch die Ausweitung der Homeofficemöglichkeiten stark gewandelten Arbeitsbedingungen oder wegen der sich hin zur KI entwickelnden Digitalisierung, um nur einige Themen zu nennen. 4Aber gerade in Zeiten des hohen Arbeitsdrucks, des räumlich distanzierten Arbeitens und des digitalen Umbruchs ist es umso wertvoller, neben der täglichen Routine, im direkten persönlichen Gespräch miteinander zu bleiben.
5Um den einzelnen Geschäftsbereichen und Behörden einen möglichst weiten Gestaltungsspielraum zu eröffnen und um zu gewährleisten, dass die Festlegungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können, enthält die Bekanntmachung lediglich Rahmenregelungen von grundsätzlicher und übergreifender Bedeutung.
6Die nähere Ausgestaltung und Regelung der Mitarbeitergespräche obliegen der Verantwortung der einzelnen Geschäftsbereiche.