Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2026
Fassung: 12.05.2026
3.
Zweck dienstlicher Beurteilungen
1Dienstliche Beurteilungen dienen der Verwirklichung des im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung niedergelegten Leistungsgrundsatzes bei Personalauswahlentscheidungen. 2Im Sinne einer einheitlichen Anwendung dieser Richtlinien an allen Dienstsitzen und -standorten hat das StMGP allgemeine Ausführungshinweise zu dieser Richtlinie erlassen.