Inhalt
1Gemäß Art. 55 Abs. 3, Art. 58 Abs. 6 Satz 1, Art. 60 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 4, Art. 62 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Halbsatz 2 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch § 62 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75) geändert worden ist, sowie Abschnitt 3 Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) vom 13. Juli 2009 (FMBl. S. 190, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. März 2026 (BayMBl. Nr. 118) geändert worden ist, erlässt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) die nachfolgenden ergänzenden Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten sowie die Übertragung höherwertiger Dienstposten und die Beförderung der verbeamteten Beschäftigten in ein Amt einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A im Staatsministerium. 2Die Beförderungsrichtlinien finden keine Anwendung auf Beförderungen, für die gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) die Bayerische Staatsregierung zuständig ist. 3Die beamten-, besoldungs-, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) sowie die Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bleiben unberührt.