Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2020 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 11. Juni 1980 (MABl. S. 342), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Januar 2006 (AllMBl. S. 56) geändert worden ist, außer Kraft.