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Text gilt ab: 01.09.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2025-I

Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 28. Juli 2020, Az. B4-1536-4-2

(BayMBl. Nr. 471)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 471)

Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die in der Anlage beigefügte Mustersatzung einer Hundesteuersatzung bekannt gemacht.