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Text gilt ab: 07.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030
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2025-I

Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 28. Juli 2020, Az. B4-1536-4-2

(BayMBl. Nr. 471)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 471), die durch Bekanntmachung vom 22. Juli 2025 (BayMBl. Nr. 318) geändert worden ist

Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die in der Anlage beigefügte Mustersatzung einer Hundesteuersatzung bekannt gemacht.