Inhalt

Text gilt ab: 30.04.2015

1. Orientierungsdaten

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Konjunktur in Deutschland hat nach der Schwächephase über weite Strecken des vergangenen Jahres noch vor dem Jahreswechsel wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Mit der Abwertung des Euro und dem Ölpreisverfall, die gegen Jahresmitte 2014 einsetzten und sich zum Jahresende spürbar verstärkten, haben sich nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank einige Eckwerte des globalen Umfelds erheblich verändert. In der Folge erhöhten die Unternehmen trotz mäßiger Erwartungen für die Weltkonjunktur die Produktion in Aussicht auf bessere Geschäfte. Die Aufwärtsbewegung beruhte nach Einschätzung der Bundesbank aber nicht nur auf den Auslandsmärkten. Ein besonders kräftiger Impuls kam aus der Binnenwirtschaft. Hintergrund war laut Bundesbank der mit dem Energiepreisrückgang verbundene erhebliche Kaufkraftzuwachs, der dem privaten Verbrauch in einem durch die spürbaren Entgeltzuwächse und die geringe Arbeitslosigkeit ohnehin seit einiger Zeit schon vorteilhaften Umfeld erneut zu einem starken Plus verhalf.
Nach einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes von 1,6 % im Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2015 (vom 28. Januar 2015) mit einem Wachstum von 1,5 % im Jahr 2015. Für den Anstieg des realen BIP im Jahr 2016 reicht das aktuelle Prognosespektrum der Konjunkturexperten von 1,6 % bis 2,0 %.
Für die öffentlichen Finanzen folgert die Bundesregierung nach den Überschüssen in den Gesamthaushalten 2013 und 2014 von 0,1 % bzw. 0,4 % des BIP im Jahr 2015 einen annähernd ausgeglichenen Finanzierungssaldo des Gesamthaushalts.
Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Sanierungskonzepte (z.B. Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist ggf. durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Die Steuerschätzung vom November 2014 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die bayerischen Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2014
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
4,6 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
Gewerbesteuer brutto
1,1 %
2,3 %
3,3 %
3,2 %
3,2 %
3,1 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
5,4 %
4,6 %
5,4 %
5,4 %
5,2 %
5,2 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
3,1 %
3,9 %
3,2 %
3,1 %
3,1 %
3,1 %
Hinweise:
Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2014. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte.
Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2015 unverändert fünf Prozentpunkte.
Der Vervielfältiger 2015 setzt sich damit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basisvervielfältiger
20,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl1
29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl vorläufig (§ 6 Abs. 5 GFRG)
5,0 Prozentpunkte
54,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt vorläufig
69,0 Prozentpunkte

1 [Amtl. Anm.:] Mitfinanzierung der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs