Inhalt
5.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. März 2031 außer Kraft. 2Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, für Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz über die Verwaltungsvorschrift über die Vergütungssätze für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen (VV-VSDienstKfz) vom 17. Juli 2001 (FMBl. S. 299, AllMBl. S. 395) tritt mit Ablauf des 31. März 2026 außer Kraft.