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Vergütungssätze für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen
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DKfzVBek
Text gilt ab: 01.04.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2031
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4.
Soweit in anderen – auch unveröffentlichten – Verwaltungsvorschriften auf die bisherigen Kilometerpauschalen verwiesen wird, treten die neuen Pauschalen an ihre Stelle.