Inhalt

Text gilt ab: 30.06.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 29.06.2027

3.   Intensität und Häufigkeit

3.1  

Bei den Kontrollen erfolgt unter Einbeziehung der polizeilichen Informationen und Erfahrungen eine Auswahl der Kontrollorte, der Kontrollzeiten, der zu kontrollierenden Personen und Fahrzeuge oder anderer Verkehrsmittel.

3.2  

Eine effektive Beschränkung der Intensität und Häufigkeit wird gewährleistet, indem die Kontrollen
lageangepasst und taktisch-flexibel,
temporär und nicht auf Dauer angelegt,
unregelmäßig,
an unterschiedlichen Orten,
zu unterschiedlichen Zeiten,
stichprobenartig
erfolgen.