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Inhaltsverzeichnis
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Anwendung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 des Polizeiaufgabengesetzes
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1. Anforderungen
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2. Selektivität
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3. Intensität und Häufigkeit
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.06.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 29.06.2027
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Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor