Inhalt

Text gilt ab: 17.10.2016

3. Auswertungen

3.1 

Auswertungen mit dem IHV sind auf Dienststellenebene im Rahmen der Ausübung und Wahrnehmung der haushalts- und kassenrechtlichen Verantwortung notwendig und unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig.

3.2 

1Die Auswertungen im IHV sind grundsätzlich standardisiert und werden rollenbezogen zur Verfügung gestellt. 2Die Berechtigungen für die Auswertungen ergeben sich aus den in der Benutzerverwaltung elektronisch eingerichteten Rollen sowie den datenbezogenen Berechtigungen des Benutzers. 3Grundlage hierfür sind die Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung. 4Im Übrigen wird auf die jeweils gültige datenschutzrechtliche Verfahrensbeschreibung verwiesen.

3.3 

Darüber hinausgehende Auswertungen werden nur im Benehmen mit der zuständigen Personalvertretung vorgenommen.