Inhalt

Text gilt ab: 17.10.2016

7. Inkrafttreten

7.1 

1Die Rahmendienstvereinbarung tritt am 17. Oktober 2016 in Kraft. 2Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 3In diesem Fall gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss eines neuen Beteiligungsverfahrens weiter.

7.2 

Einvernehmliche Änderungen der Rahmendienstvereinbarung sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.

7.3 

Soweit einzelne Regelungen der Rahmendienstvereinbarung aufgrund anderer rechtlicher Regelungen unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der Rahmendienstvereinbarung im Übrigen dadurch nicht berührt.