Inhalt

Text gilt ab: 17.10.2016

2. Einführung und Anwendung

2.1 

Um eine einheitliche und effiziente Abwicklung der im Rahmen des Haushaltskreislaufes anfallenden Tätigkeiten im Freistaat Bayern zu gewährleisten und hierbei den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, wurde das IHV auf der Grundlage des alten Kassen- und Haushaltsverfahrens eingeführt.

2.2 

1Die Akzeptanz für die Nutzung des IHV soll bei allen Beschäftigten durch eine umfassende Information und Beteiligung erreicht werden. 2Die Beschäftigten werden durch geeignete Schulungsmaßnahmen und sonstige Informationen (z.B. im Intranet) mit den Zielen und der Handhabung des IHV frühzeitig und benutzergerecht vertraut gemacht.