Inhalt

Text gilt ab: 17.10.2016

1. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 

1Gegenstand der Rahmendienstvereinbarung ist die Einführung, Anwendung und Änderung des IHV im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. 2Das IHV umfasst die Module Mittelbewirtschaftung, Mittelplanung, Restebearbeitung, Verfahrensadministration und -verwaltung, Haushaltsvollzug und Staatshauptkassendialog, Sachhaushalt und Stellenplan sowie die Kassenbuchführung (KABU). 3Das IHV ist eine Eigenentwicklung des Landesamts für Finanzen und wird als Basiskomponente des Freistaats Bayern angeboten. 4Es stellt den bayernweit einheitlichen Verfahrensstandard in der jeweils freigegebenen Version dar. 5Über diese Rahmendienstvereinbarung hinausgehende Rechte der für die jeweilige Dienststelle zuständigen Personalvertretung bleiben davon unberührt und sind ergänzend zu beachten.

1.2 

1Die Rahmendienstvereinbarung regelt die Einführung, Änderung und Benutzung des IHV. 2Sie dient der ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten erfolgreichen Anwendung des IHV.

1.3 

Diese Rahmendienstvereinbarung über das IHV gilt für alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die dieses Verfahren nutzen.