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Inhaltsverzeichnis
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Bekanntmachung über den Bayerischen Normenkontrollrat
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1. Der Bayerische Normenkontrollrat und seine Aufgaben
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2. Mitglieder
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3. Geschäftsgang
4. Geschäftsstelle
5. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
NKRBek
Text gilt ab: 01.03.2024
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4.
Geschäftsstelle
Für den Bayerischen Normenkontrollrat wird bei der Staatskanzlei eine finanziell und personell angemessene und auf das Notwendige beschränkte Geschäftsstelle eingerichtet.