Inhalt

NKRBek
Text gilt ab: 01.03.2024

1.   Der Bayerische Normenkontrollrat und seine Aufgaben

1.1  

1Es besteht ein Bayerischer Normenkontrollrat. 2Er soll die Staatsregierung in Angelegenheiten

1.1.1  

des staatlichen Aufgabenabbaus,

1.1.2  

der Deregulierung und des Normenabbaus,

1.1.3  

des Abbaus entbehrlich gewordener staatlicher Förderungen,

1.1.4  

einer schlanken Verwaltung, des allgemeinen Normvollzugs sowie der Entbürokratisierung und Digitalisierung
beraten und unterstützen. 3Zu diesem Zweck erarbeitet der Bayerische Normenkontrollrat schriftliche Empfehlungen an die Staatsministerien.

1.2  

1Der Bayerische Normenkontrollrat genießt im Rahmen seiner Aufgabenstellung thematische Freiheit und fachliche Unabhängigkeit. 2Der Bayerische Normenkontrollrat ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Bayerischen Datenschutzgesetzes.

1.3  

Kein Untersuchungsgegenstand des Bayerischen Normenkontrollrats sind:

1.3.1  

Einzelfälle des Verwaltungshandelns,

1.3.2  

die Empfehlungen der Normprüfung nach § 15 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung,

1.3.3  

die Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen, nichtstaatlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts,

1.3.4  

die Angelegenheiten der Staatsbetriebe sowie der staatlichen Beteiligungen.