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1132-S
Gratulationen zu Geburtstagen und Ehejubiläen
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 20. Dezember 2021, Az. A III 3 -1009-1-258-1
(BayMBl. 2022 Nr. 18)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Gratulationen zu Geburtstagen und Ehejubiläen vom 20. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 18), die durch Bekanntmachung vom 20. September 2022 (BayMBl. Nr. 540) geändert worden ist
Zu Geburtstagen und Ehejubiläen sprechen der Bundespräsident und der Bayerische Ministerpräsident Gratulationen nach folgenden Grundsätzen aus: