Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023

1. Zielsetzung, Grundlagen

1.1 

1Das Bayerische Staatsministerium der Justiz verleiht den Bayerischen Staatspreis für besondere Leistungen im Kampf gegen Hass und zum Schutz der Meinungsfreiheit im digitalen Raum. 2Dieser Preis ergänzt die bislang vom Staatsministerium der Justiz initiierten und umgesetzten umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass und Hetze und zum Schutz der Meinungsfreiheit.

1.2 

1Die Sozialen Medien ermöglichen es vielen Menschen, sich Informationen aller Art zu beschaffen, und haben gleichzeitig große Bedeutung für die zwischenmenschliche Kommunikation. 2Immer häufiger werden sie allerdings – im Sinne einer falsch verstandenen und die Rechte anderer missachtenden Meinungsfreiheit – zur Plattform für Hass, Hetze und Diskriminierung, die die Demokratie und in einem besonderen Maße die Meinungsvielfalt bedroht; Meinungsfreiheit lebt aber von Meinungsvielfalt. 3Wer die Meinungsfreiheit, die Meinungsvielfalt und Demokratie schützen will, muss Hass und Hetze im Netz konsequent bekämpfen. 4Vor diesem Hintergrund soll die Verleihung des Preises
öffentlichkeitswirksam ein beispielhaftes und herausragendes Engagement für den Schutz der Ausübung der Meinungsfreiheit und für die Stärkung der Meinungsvielfalt im digitalen Raum würdigen,
dazu ermutigen, sich auch im digitalen Raum weiterhin für den Schutz der Meinungsfreiheit und für die Meinungsvielfalt stark zu machen und
einen Beitrag zur Bekämpfung von Hass und Hetze leisten.