Inhalt

VFprF
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 18.07.1996
§ 30
Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)
(1) Im Prüfungsteil „Leistungen in der Betriebshilfe“ kann geprüft werden:
1.1
Prüfungsfach „Betriebliche Bestandsaufnahme“
Analyse der betrieblichen Situation
Kenntnisse von Familienstrukturen
Planung der täglichen Arbeit
Kontrolle der verfügbaren Mittel
1.2
Prüfungsfach „Landwirtschaftliches Fachrecht“
Umweltrecht
Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht
Recht des Gesundheitsschutzes, Tierseuchenrecht
Tierschutzrecht
1.3
Prüfungsfach „Landwirtschaftliches Berichts- und Dokumentationswesen“
Buchführung
Förderanträge
Qualitätssicherungssysteme.
(2) Im Prüfungsteil „Berufsbildung und Organisation der Betriebshilfe“ kann geprüft werden:
2.1
Prüfungsfach „Träger der Betriebs- und Haushaltshilfe“
Organisationen und Interessenvertretungen der Betriebs- und Haushaltshilfe in Bayern
Tätigkeitsfelder der Organisationen, Schwerpunkte
Abgrenzung von anderen Dienstleistern im sozialen Bereich
2.2
Prüfungsfach „Einsatzkräfte in der sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe“
Haupt- und nebenberufliche Kräfte
Anstellungsvoraussetzungen, persönliche und fachliche Eignung, Weiterbildung
Berufsständische Vertretungen.
(3) Im Prüfungsteil „Kommunikation und Konfliktlösung“ kann geprüft werden:
3.1
Prüfungsfach „Grundzüge der Kommunikation“
Gesprächsformen, je nach Ziel, Situation, Teilnehmerkreis
Techniken und Methoden der Gesprächsführung
Unterstützungs- und Motivationsmöglichkeiten
3.2
Prüfungsfach „Verhalten bei Lebenskrisen“
Wechselnde Familiensituationen, Generationenkonflikt
Chronische Krankheit
Behinderungen
Sterben, Tod, Trauer
3.3
Prüfungsfach „Bewältigung berufsbedingter Belastungen“
Arbeitsanfall, Arbeitsorganisation
Einflüsse des sozialen Umfelds
Alternative Betriebsorganisationen.
(4) Im Prüfungsteil „Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen“ kann geprüft werden:
4.1
Prüfungsfach „Rechtsgeschäfte im Auftrag Dritter“
Wareneinkauf und –verkauf
Beschaffung von Dienstleistungen
Risikoabsicherung und Haftungsfragen
4.2
Prüfungsfach „Sozialversicherungsrecht“
Zielsetzung
Leistungsansprüche und –voraussetzungen
Leistungsgewährung
4.3
Prüfungsfach „Arbeitsrecht und Arbeitsschutz“
Arbeitszeitordnung
Arbeitssicherheit
Datenschutz.