Inhalt

VFprF
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 18.07.1996
§ 22
Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)
(1) Im Prüfungsteil „Leitung und Organisation“ kann geprüft werden:
1.1
Prüfungsfach „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“
Rhetorik
Verhandlungstechniken
Präsentation
1.2
Prüfungsfach „Personalwesen“
Personalgewinnung und Personaleinsatz
Personalführung
Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht
1.3
Prüfungsfach „Qualitäts- und Zeitmanagement“
Projektmanagement
Qualitätsmanagement
Zeitmanagement
Problemmanagement
Büroorganisation, Telekommunikation, Branchensoftware.
(2) Im Prüfungsteil „Golf- und Sportanlage und Platzmanagement“ kann geprüft werden:
2.1
Prüfungsfach „Golf- und Sportanlage“
Entwicklung und Organisation des Sports in Deutschland
Architektur und Design von Golf- und Sportanlagen, Arenen
Neubau und Erweiterung
Renovierung, Umbau und Modernisierung von Golf- und Sportanlagen
Bauleitung und VOB (Ausschreibungsunterlagen)
Zusammenarbeit mit Behörden und Beachtung von Auflagen
2.2
Prüfungsfach „Golf- und Sportplatzmanagement und Umwelt“
Spielbetrieb und Turniervorbereitung, Wettkampfvorbereitung
Umweltschonende Platzpflege
Zertifizierung und Umweltaudit, Pitch of the year
Erweiterte Pflanzenkenntnis und Entwicklung des Pflanzenbestand
(3) Im Prüfungsteil „Betriebswirtschaft und Recht“ kann geprüft werden:
3.1
Prüfungsfach „Kostenmanagement und Finanzplanung“
Buchführung, Bilanzierung und Finanzierung
Kostenrechnung
Kalkulation und Nachkalkulation
Jahresbudgeterstellung und Investitionsplanung
Controlling und Berichtswesen
3.2
Prüfungsfach „Recht und Versicherungen“
Vertragsrecht
Handels- und Gewerberecht
Umweltrecht (Naturschutz-, Abfall- und Wasserrecht), Baurecht sowie Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht
Versicherungswesen.