Inhalt
Art. 25
Zusammensetzung des Stiftungsrats
(1) Dem Stiftungsrat gehören an:
- 1.
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die Staatsministerin oder der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
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- 2.
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die Präsidentinnen oder Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München sowie
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- 3.
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die wissenschaftliche Geschäftsführerin oder der wissenschaftliche Geschäftsführer des Helmholtz Zentrums München.
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(2) Die Staatsministerin oder der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst führt den Vorsitz.
(3) Die Mitglieder des Stiftungsrats können sich durch eine vom jeweiligen Mitglied benannte und einer der in Abs. 1 genannten Institutionen angehörende Person vertreten lassen.