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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechts (Bayerische Tierzuchtverordnung – BayTierZV) Vom 12. Februar 2008 (GVBl. S. 46) BayRS 7824-3-L (§§ 1–11)
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I. Abschnitt Allgemeine züchterische Bestimmungen (§§ 1–4)
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II. Abschnitt Prüfungsordnung für Lehrgänge über künstliche Besamung sowie über Embryotransfer, Prüfungsordnung für Kurzlehrgänge über künstliche Besamung (§§ 5–9)
§ 5 Prüfungsausschüsse für Lehrgänge über künstliche Besamung und über Embryotransfer
§ 6 Vorbereitung der Abschlussprüfung
§ 7 Durchführung der Abschlussprüfung
§ 8 Bewertung, Feststellung des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis und Wiederholungsprüfung
§ 9 Prüfungsordnung für Kurzlehrgänge über künstliche Besamung
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III. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 10–11)
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
BayTierZV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 12.02.2008
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II. Abschnitt Prüfungsordnung für Lehrgänge über künstliche Besamung sowie über Embryotransfer, Prüfungsordnung für Kurzlehrgänge über künstliche Besamung
§ 5 Prüfungsausschüsse für Lehrgänge über künstliche Besamung und über Embryotransfer
§ 6 Vorbereitung der Abschlussprüfung
§ 7 Durchführung der Abschlussprüfung
§ 8 Bewertung, Feststellung des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis und Wiederholungsprüfung
§ 9 Prüfungsordnung für Kurzlehrgänge über künstliche Besamung