Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechts (Bayerische Tierzuchtverordnung – BayTierZV) Vom 12. Februar 2008 (GVBl. S. 46) BayRS 7824-3-L (§§ 1–11)
Bereich reduzieren
I. Abschnitt Allgemeine züchterische Bestimmungen (§§ 1–4)
§ 1 Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Veröffentlichung von Ergebnissen
§ 2 Zuchtbücher im Bereich der Pferdezucht
§ 3 Herkunftsvergleiche bei Wirtschaftsgeflügel
§ 4 Prüfung auf Eignung und Leistung bei Bienenköniginnen, Anerkennung von Bienenbelegstellen
Bereich erweitern
II. Abschnitt Prüfungsordnung für Lehrgänge über künstliche Besamung sowie über Embryotransfer, Prüfungsordnung für Kurzlehrgänge über künstliche Besamung (§§ 5–9)
Bereich erweitern
III. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 10–11)
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
BayTierZV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 12.02.2008
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
I. Abschnitt Allgemeine züchterische Bestimmungen
§ 1 Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Veröffentlichung von Ergebnissen
§ 2 Zuchtbücher im Bereich der Pferdezucht
§ 3 Herkunftsvergleiche bei Wirtschaftsgeflügel
§ 4 Prüfung auf Eignung und Leistung bei Bienenköniginnen, Anerkennung von Bienenbelegstellen