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Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee (TZiWG) Vom 27. November 1964 (GVBl. S. 205) BayRS 7902-9-L (Art. 1–45)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Ablösung der Holznutzungsrechte und -vergünstigungen (Art. 1–14)
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Zweiter Teil Waldaufnahme, Bewertung (Art. 15–19)
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Dritter Teil Verfahren (Art. 20–39)
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1. Abschnitt Durchführung der Ablösung durch die Forstrechtsstelle, Verfahrensbeteiligte (Art. 20–25)
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2. Abschnitt Vorbereiten des Verfahren (Art. 26–31)
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3. Abschnitt Mündliche Verhandlung über das einzelne Ablösungsverfahren, Entscheidung, Rechtsmittel (Art. 32–36)
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4. Abschnitt Abschließen des Verfahren, Kosten (Art. 37–39)
Art. 37 Eintritt der Rechtsänderungen, Eintragungen im Grundbuch
Art. 38 Zwangsvollstreckung
Art. 39 Kosten
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Vierter Teil Besondere Vorschriften (Art. 40–42)
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Fünfter Teil Sondervorschriften für den Forstamtsbezirk Benediktbeuern (Art. 42a)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 43–45)
[Schlussformel]
Anlagen 1–8
Anlage 9 Ausgleichszahlungen im Forstamtsbezirk Benediktbeuern(Art. 11, 42a Abs. 1)
Inhalt
TZiWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 27.11.1964
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4. Abschnitt Abschließen des Verfahren, Kosten
Art. 37 Eintritt der Rechtsänderungen, Eintragungen im Grundbuch
Art. 38 Zwangsvollstreckung
Art. 39 Kosten