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Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee (TZiWG) Vom 27. November 1964 (GVBl. S. 205) BayRS 7902-9-L (Art. 1–45)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Ablösung der Holznutzungsrechte und -vergünstigungen (Art. 1–14)
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Zweiter Teil Waldaufnahme, Bewertung (Art. 15–19)
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Dritter Teil Verfahren (Art. 20–39)
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1. Abschnitt Durchführung der Ablösung durch die Forstrechtsstelle, Verfahrensbeteiligte (Art. 20–25)
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2. Abschnitt Vorbereiten des Verfahren (Art. 26–31)
Art. 26 Einleitung des Verfahrens nach Ablösungsbezirken
Art. 27 Zustellung und Bekanntmachung der Einleitungsverfügung, Anmeldung von Rechten Drittberechtigter
Art. 28 Mitteilungspflichten der Forstrechtsstelle und des Grundbuchamts
Art. 29 Teil- und Zinswaldkommission
Art. 30 Mitteilung an die Beteiligten, Akteneinsicht, Forstrechtsstelle für jeden Teilwald- und Zins-Wertauseinandersetzungsvorschlag
Art. 31 Beweiserhebung, Fristen für Anträge und Einwendungen
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3. Abschnitt Mündliche Verhandlung über das einzelne Ablösungsverfahren, Entscheidung, Rechtsmittel (Art. 32–36)
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4. Abschnitt Abschließen des Verfahren, Kosten (Art. 37–39)
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Vierter Teil Besondere Vorschriften (Art. 40–42)
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Fünfter Teil Sondervorschriften für den Forstamtsbezirk Benediktbeuern (Art. 42a)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 43–45)
[Schlussformel]
Anlagen 1–8
Anlage 9 Ausgleichszahlungen im Forstamtsbezirk Benediktbeuern(Art. 11, 42a Abs. 1)
Inhalt
TZiWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 27.11.1964
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2. Abschnitt Vorbereiten des Verfahren
Art. 26 Einleitung des Verfahrens nach Ablösungsbezirken
Art. 27 Zustellung und Bekanntmachung der Einleitungsverfügung, Anmeldung von Rechten Drittberechtigter
Art. 28 Mitteilungspflichten der Forstrechtsstelle und des Grundbuchamts
Art. 29 Teil- und Zinswaldkommission
Art. 30 Mitteilung an die Beteiligten, Akteneinsicht, Forstrechtsstelle für jeden Teilwald- und Zins-Wertauseinandersetzungsvorschlag
Art. 31 Beweiserhebung, Fristen für Anträge und Einwendungen