Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
Bereich reduzieren
Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Gemeindestraßen (Art. 46–52)
Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen
Art. 47 Straßenbaulast für Gemeindestraßen
Art. 48 Gemeindeaufgaben für Ortsdurchfahrten mit geteilter Straßenbaulast
Art. 49 Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen
Art. 50 (aufgehoben)
Art. 51 Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Verordnungsermächtigung
Art. 52 Straßennamen und Hausnummern
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Sonstige öffentliche Straßen (Art. 53–56)
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Straßen in gemeindefreien Gebieten (Art. 57)
Bereich erweitern
Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
Bereich erweitern
Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Art. 50
(aufgehoben)